Microsoft geht gegen Verkaufsverbot für Word vor
Nachdem das kanadische Softwareunternehmen I4i bereits 2007 Klage gegen den Softwarekonzern Microsoft einreichte, mit der es ein Verbot der Nutzung bestimmter Techniken für die Darstellung von XML-Dokumenten erreichen wollten, verurteilten die Richter den Softwarekonzern im Mai dieses Jahres zuerst lediglich zu einer Geldstrafe auf Grund der Verletzung von Patentrechten des Klägers.
Diese Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro wollte Microsoft jedoch nicht bezahlen, da der Konzern das betreffende Patent als ungültig einstuft und keine Patentverletzung von seiner Seite erkennen kann.
In Folge dessen, entschied der zuständige Richter Leonard Davis des Bundesbezirksgerichts in Tyler, Texas, nun, ein Verkaufsverbot gegen das fragliche Produkt zu verhängen und Microsoft hierfür eine Frist von 60 Tagen einzuräumen, um die Software aus dem Handel zu nehmen. Zusätzlich erhöhte er die Geldstrafe auf 290 Millionen Euro.
Microsoft zeigt sich geschockt über das Urteil und kündigte umgehend weitere Schritte an, die nun eingeleitet werden. In einem ersten Schritt beantragten die Anwälte des Unternehmens deshalb nun eine Aussetzung des Verkaufsverbotes für Word beim zuständigen Berufungsgericht in Washington. Diesen Antrag begründet Microsoft Zeitungsberichten zu Folge damit, dass dem Konzern durch das Verkaufsverbot seiner Textverarbeitungssoftware Microsoft Word irreperabler Schaden entstehen würde. Zudem würde auch die Öffentlichkeit geschädigt, wäre der Softwarehersteller tatsächlich gezwungen, sein beliebtestes Produkt aus dem Handel zu entfernen.
Zusätzlich weist der Konzern in seinem Antrag auf Berufung auch darauf hin, dass man die Gültigkeit des von I4i beanspruchten Patents anzweifle und die Darstellung des Schadens, welcher dem Kläger durch Microsofts Produkt entstehe als nicht stichhaltig ansehe. Des weiteren gehen die Anwälte von mehreren juristischen Fehlern aus, welche dem urteilenden Gericht in Texas im Laufe des Verfahrens unterlaufen sein sollen.
Als Erklärung hierfür führt der Konzern an, dass man bereits in Word 2003 eine entsprechende Entwicklungsplattform integriert habe, mit deren Hilfe der Nutzer der Software in der Lage war, eigene Projekte im XML-Format anzulegen. Diese sei von da an kontinuierlich weiter entwickelt und auch in den folgenden Versionen der Textverarbeitungssoftware integriert worden. Die Zahl derer, die diese Funktionen auch nutzen sei jedoch verschwindend gering. Diese Aussage belegt im Übrigen auch eine Studie des Klägers, aus der hervorgeht, dass maximal 0,5% aller amerikanische Word-Anwender diese Funktion jemals genutzt haben. Aus diesem Grunde sei schon das Strafgeld, welches in Texas verhängt wurde der Höhe nach keinesfalls angemessen.
Zudem erhielt Microsoft erst vor kurzem selbst ein Patent, welches die Funktion betrifft, welche Gegenstand des Rechtsstreites ist, wodurch der Konzern die Grundlage des Urteils ebenfalls als nicht gegeben ansieht.
Sollte es Microsoft auf diesem Wege jedoch nicht gelingen, das Verkaufsverbot wenigstens vorerst aussetzen zu lassen, ist der Softwarehersteller trotzdem gezwungen, seine Produkte Microsoft Word 2003, 2007 und spätere Versionen in den USA aus dem Handel zu nehmen.
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